Zukunftsfähiger Wohnbau
Die aufwändigen Abrissarbeiten sind abgeschlossen, und das Gelände „Am Alten Bahnhof“ wird durch die Stadt Tittmoning für die neue Bebauung vorbereitet. So geht es weiter:
Mit Ende des Bebauungsplanverfahrens, das Grundlage für die spätere Bebauung ist, beginnt die Stadt Tittmoning, das Quartier unter anderem mit Wasser, Energie und Straßen zu erschließen.
Der derzeitige Bebauungsplan sieht insgesamt zehn Grundstücke in sieben Baufeldern vor, auf denen der geplante Geschoßwohnungsbau realisiert werden soll. Mögliche Erwerber können bauwillige Unternehmen oder Privatpersonen wie Bauträger, Sozialunternehmen, Baugemeinschaften, Baugenossenschaften sein.
Die Vergabe bzw. Veräußerung des Baugrunds beginnt 2024; Baustart für die ersten Gebäude wird damit voraussichtlich im Jahr 2025 sein.

Grundstücksvergabe
Für mehr Vielfalt in Architektur,
Nutzung und Nachbarschaft
Um eine große Vielfalt an Wohnformen, Bebauung und Bewohnerschaft zu fördern, bereiten die Verwaltung und der Stadtrat von Tittmoning ein transparentes Vergabeverfahren vor:
Geplant ist, den Baugrund Schritt für Schritt und nach verschiedenen Schwerpunkten zu vergeben. So sollen bei der Vergabe neben der Wirtschaftlichkeit beispielsweise auch ökologische, planerische und soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Die Grundstückserwerber verpflichten sich beim Kauf, die konzeptionellen und qualitativen Vorgaben der Stadt einzuhalten und mit ihren jeweils vorgelegten Konzepten umzusetzen.
Wohn- und Eigentumsformen
Die Stadt Tittmoning möchte alle privat Interessierten einladen, sich zu informieren und zu beteiligen: Sie denken über Miete oder Kauf einer einzelnen Wohnung nach? Oder Sie möchten eine Baugemeinschaft mitbegründen? Dann kontaktieren Sie uns.
Nachfolgend vorgestellt, verschiedene denkbare Wohn- und Eigentumsformen.

Eigentumswohnungen von einem Bauträger
Interessieren Sie sich für eine Eigentumswohnung von einem Bauträger, so warten Sie bitte die Grundstücksvergabe ab. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens können Sie dann die Bauträger kontaktieren, die den Zuschlag für einzelne Baugrundstücke erhalten haben.
Unter Aktuelles sowie mit unserem Newsletter werden wir Sie regelmäßig zu Neuigkeiten informieren, sowie weitere Details zu den Bauherren oder zu weiteren Planungs- und Umsetzungsschritten bekannt sind.
Eigentumswohnungen innerhalb einer Baugemeinschaft
Baugemeinschaften sind heute in vielen Städten und Gemeinden fester Bestandteil einer nachhaltigen Quartiersentwicklung. In einer Baugemeinschaft schließen sich Privatpersonen als Gruppe zusammen und realisieren gemeinsam hochwertige Eigentumswohnungen nach eigenen Vorstellungen. Sie sparen an Margen und ggf. Provisionen, die beim Bauträger anfallen. Die Baugemeinschaft erarbeitet – idealerweise frühzeitig zusammen mit baugemeinschaftserfahrenen Planern – ein tragfähiges Konzept und bewirbt sich als GbR auf ein ausgeschriebenes Grundstück. Erhält die Gruppe den Zuschlag, verpflichtet sie sich, begleitet von einem Architekturbüro in die Detailplanung zu gehen, zu bauen und das zugesagte Konzept umzusetzen. Nach der Fertigstellung des Bauwerks bilden die Mitglieder der GbR eine Eigentümergemeinschaft (WEG), die durch eine Hausverwaltung betreut wird.
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Wohnung in einer Wohnbaugenossenschaft
Auf einzelne Grundstücke können sich auch Genossenschaften bewerben. Wohnbaugenossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen, die nicht primär gewinnorientiert arbeiten. Ihr Ziel ist es, bezahlbaren und angemessenen Wohnraum für ihre Mitglieder zu schaffen und sie in den Planungs- und Gestaltungsprozess einzubinden. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Genossenschaftswohnungen sind durch ihre Einlagen Mieter und Eigentümer der Genossenschaft zugleich. Sie genießen lebenslanges Wohnrecht zu vergleichsweise günstigen Mieten, die sich moderat an die Lebenshaltungskosten anpassen. Die wohnungsbezogenen Anteile werden bei Auszug unverzinst ausbezahlt. Mitglieder können auch „freiwillige Anteile“ zeichnen, hierfür wird eine Dividende ausgeschüttet. Alle Anteile können vererbt werden.
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Mietwohnung im freien Wohnungsbau
Nicht alle wollen oder können selbst Eigentum erwerben und wählen stattdessen eine klassische Mietwohnung.
Im freien Wohnungsbau erhält der Eigentümer für das Errichten des Wohnraums keine öffentliche oder staatliche Förderung; er trägt die Baukosten komplett selbst. Im Gegenzug entscheidet er als Vermieter vollkommen frei, an wen die Wohnung vermietet werden soll.
Freier Wohnungsbau wird häufig schon in Häusern mit wenigen Wohneinheiten realisiert.


Mietwohnung im öffentlich
geförderten Wohnungsbau
Heute ist das Wohnen die eine, zentrale soziale Frage: Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen können sich daher bei einer Reihe von Vermietern auf geförderte Wohnungen mit günstiger Miete und besonderem Kündigungsschutz bewerben.
Dabei steht heute der geförderte Wohnungsbau dem freien Wohnungsmarkt in vielen Aspekten kaum nach, und funktionale Gebäude mit einer modernen Architektur und Ausstattung sind längst Standard – von schwellenfreien Böden über große Fenster und Balkone bis hin zu begrünten Dächern.
Die Stadt Tittmoning spricht insbesondere auch kommunale, kirchliche oder genossenschaftliche Baugesellschaften sowie auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Investoren an, derartigen Wohnraum zu schaffen.
Wohnungen von Sozialunternehmen
Wohnungen und Appartements für Menschen mit besonderem Bedarf sind rar. Die Stadt Tittmoning möchte auch Sozialunternehmen oder Stiftungen dazu ermutigen, im neuen Wohngebiet zu bauen.
Für jugendliche Auszubildende, Senioren, Menschen mit und ohne Behinderung soll es die Möglichkeit geben, in (Groß-)WGs selbstbestimmt und doch betreut zu leben. In diesen „Cluster“-Wohnungen sind eigene Wohneinheiten mit kleiner Küche und Bad integriert. Zentral ist ein großer Gemeinschaftsbereich mit gut ausgestatteter Küche für geselliges Zusammensein beim Essen, Spielen oder Fernsehen. Betreuer können in einem angeschlossenen Appartement untergebracht werden.

Für Baugemeinschaftsinteressenten
Am Alten Bahnhof schreibt die Stadt Tittmoning Grundstücke auch für Baugemeinschaften aus. Wenn Sie eine Baugemeinschaft initiieren möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: baugemeinschaft@alterbahnhof-tittmoning.de.